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Ein neues Zuhause kaufen, bauen lassen oder mit einer Renovierung beginnen? Träumen Sie auch davon? Sie sind jedoch noch nicht bereit, den Sprung zu wagen ... Dann ist die Eröffnung eines Bausparkontos eine mehr als vernünftige Lösung.
Es ist in der Tat eine ebenso kluge wie rentable Lösung: Indem Sie regelmäßig einige Dutzend oder Hunderte von Euro in einen solchen Vertrag einzahlen, legen Sie das für Ihr Projekt erforderlichen Eigenkapital zur Seite. Gleichzeitig nutzen die steuerliche Absetzung und zum gegebenen Zeitpunkt können Sie den Bausparvertrag nutzen, um die Staatsgarantie für Ihre Immobilienfinanzierung zu beantragen. So kommen Sie als Sahnehäubchen auch noch an bessere Kondition für Ihren Kredit.
Es ist noch nicht zu spät, von dieser Steuerermäßigung auf Ihr Einkommen im Jahr 2021 zu profitieren und einen Teil Ihrer Steuern im Jahr 2022 zurückerstatte zu bekommen. Hierzu müssen Sie einerseits vor dem 31. Dezember ein Bausparkonto eröffnen und andererseits natürlich auch mit dem Sparen anfangen.
Neben der Tatsache, dass der Vertrag für den Bau, den Erwerb oder die Umgestaltung einer Wohnung für den Eigenbedarf (also Ihr Hauptwohnsitz) genutz werden muss, muss er auch bei einer zugelassenen Bausparkasse abgeschlossen werden.
Um junge Haushalte zu motivieren, früh mit dem Sparen anzufangen, ist der Höchstbetrag der steuerliche abgesetzt werden kann an das Alter des jüngsten Steuerzahlers gebunden. Wenn es Kinder gibt, ist die Förderung höher. Hierzu zwei Beispiele: Für ein Paar ohne Kinder ist der steuerlich absetzbare Höchstbetrag mit je nach Alter zwischen 1.344 Euro und 2.688 Euro und für ein Paar mit zwei Kindern zwischen 2.688 Euro and 5.376 Euro ...
Schließlich bleibt noch eine grundlegende Bedingung: die Vertragslaufzeit. Sie sollten Ihren Vertrag mindestens für eine Laufzeit von 10 Jahren abschließen werden. Falls Sie Ihr Geld vor dem Ablauf der zehnjährigen Frist aus dem Vertrag nehmen wollten, ist dies grundsätzlich auch möglich, solange Sie Ihren Vertrag nicht kündigen und das angesparte Geld für einen förderungswürdigen Zweck verwenden. Sie müssen das gesparte Geld in die selbstgenutzte Immobilie investiere und können damit keinen Urlaub machen, oder sich hiervon ein neues Auto kaufen!
Das Gesetz erlaubt Ihnen, die Mittel zum Kauf, zum Bau oder zum Umbau Ihres Hauptwohnsitzes zu verwenden. Gleichzeitig ist es aber auch erlaubt das gesparte Geld für die Rückzahlung eines Darlehens zu verwenden, welches Sie für einen dieser Zwecke aufgenommenen haben.
Falls Sie die Gelder nicht so verwenden, wie der Gesetzgeber es vorgesehen hat, droht eine rückwirkende Besteuerung. Dies ist natürlich nur dann der Fall, wenn Sie für den betreffenden Bausparvertrag in Ihren Steuererklärungen angegeben haben und hierdurch eine staatliche Förderung in Form einer Steuerermäßigung bekommen haben.
Der Bausparvertrag hält aber noch eine angenehme Überraschung für Sie bereit: Nach drei Jahren, können Sie den Vertrag verwenden, um die Staatsgarantie für einen Hypothekenkredit zu fragen. Dies ist natürlich alles andere als neutral, wenn man persönlich keine ausreichenden Garantien vorlegen kann.
Auch hier hat der Gesetzgeber aber ein paar Bedingungen vorgesehen, um zu verhindern, dass "Projekte" zu fragil werden ... Zwei davon: Die Höhe der monatlichen Raten darf nicht höher als 40% des Nettoeinkommens sein, obwohl einige Banken eine Schuldenquote von bis zu 50 % des Gehalts akzeptieren, während andere gar keine solche Grenze haben.
Schließlich muss der gewährte Kredit mindestens 60 % der Immobilienkosten abdecken ... Letztendlich kann diese Bürgschaft jedoch maximal 153.135 Euro betragen.
Der Antrag auf staatliche Bürgschaft erfolgt durch das zugelassene Kreditinstitut, das den Kredit gewährt (gleichzeitig mit dem Antrag auf individuelle Wohnbauförderung).
Möchten Sie diese Chance nutzen? Nehmen Sie also gleich Kontakt mit unserem Maklerbüro auf. Wir studieren mit Ihnen alle Aspekte Ihres Projekts und alles, was Sie von der Eröffnung eines Bausparkontos erwarten können.
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